DPML – effektiver Markenschutz bei den Neuen Top Level Domains

Pressemeldung der Firma Secura GmbH

Die Firma Donuts hat sich für 307 Domains beworben und wird voraussichtlich 200 neue Top Level Domains betreiben. Sie macht mit dem Angebot „DPML“ ein besonderes Angebot für „Defensive Registrations“. Der Unterschied zu dem Trademark Clearinghouse ist, daß die Registrierung von Marken als Domains durch Dritte tatsächlich verhindert wird.

Was ist DPML und was ist ihr Zweck? DPML steht für Domains Protected Marks Liste. Markeninhaber können ihre Marke eintragen und keiner kann mehr in den Domains von Domains diese Marke als Domainnamen registrieren.DPML schützt Markeninhaber vor Cybersquatting und das zu einem Bruchteil von den Kosten, die nötig wären, um in jeder einzelnen Domain defensiv zu registrieren.

Wie funktioniert DPML? Markeninhaber muss eine genaue Übereinstimmung der Marke als ein Begriff bei der DPML einreichen. Sobald ein Begriff auf DPML akzeptiert wird, wird dieser Begriff blockiert in allen TLDs von Donuts zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren blockiert. Das Abonnement von DPML kann dann in Schritten von 1 bis 10 Jahren erneuert werden. Eine blockierte Domain in DPML kann nicht für eine Webseite oder e-mail Adresse verwendet werden. Man registriert die Domain nicht für sich, sondern hindert die Nutzung.

Wie kauft der Markeninhaber ein DPML-Block?

Der Markeninhaber muss zunächst die Marke bei dem Trademark Clearinghouse (TMCH) anmelden.

Wie viele TLDs wird DPML schützen? Donuts hat sich um 307 TLDs beworben und schätzt,daß über 200 TLDs von Donuts betrieben werden.

Gibt es Ausnahmen?

Bisher registrierte Domain: Ein Begriff kann in keiner TLD registriert werden. Eine bereits registrierte Domain ist allerdings nicht von DPML betroffen. Bei Löschung der Domain greift aber wieder DPML.

Markeninhaber: Ein anderer Markeninhaber kann trotz DPML seine gleichlautende Marke als Domain registrieren. Man bezeichnet das als „Override“.

Premium Domains

Domains, die durch Donuts sogenannte als Premium-Domains eingestuft wurden, sind von der DMPL-Blockierung ausgenommen.

Hans-Peter Oswald

http://www.domainregistry.de



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Dateianlagen:
    • Nur Marken, die Im Trademark Clearinghouse angemeldet sind, können bei DPML mitmachen


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