Gewinnmaximierung vor Kundenfürsorge

Schutz vor Handy-Abofallen ungenügend

Pressemeldung der Firma Heise Medien Gruppe GmbH

Jeden Tag tappen Smartphone-Besitzer unbemerkt in die Fallen dubioser Abo-Anbieter. Die böse Überraschung folgt mit der Mobilfunkrechnung. Dabei ist die Masche mit der Abo-Abzocke nicht mehr neu. Die Mobilfunkanbieter lassen sich bei der Entwicklung verbesserter Kontrollsysteme jedoch viel zu viel Zeit, schreibt die Computerzeitschrift c’t [2] in ihrer aktuellen Ausgabe 24/11.

Klingeltöne, Nacktscanner-App oder Erotikvideo-Flatrate: Hinter Werbebannern in Smartphone-Apps lauern nicht selten Abo-Fallen, die schon bei einem versehentlichen Fingertipp zuschnappen. Mit Hilfe des WAP-Billing-Prozesses stellen Abo-Anbieter die ausstehende Summe dem Netzbetreiber in Rechnung. Der wiederum holt sich sein Geld beim angeblichen Abonnenten. „Die Mobilfunk-Provider fungieren im Abo-Geschäft als Inkassodienst und verdienen über Factoring-Provisionen fleißig mit“, erläutert c’t-Redakteur Holger Bleich. Das könnte der Grund sein, warum sich die Netzbetreiber mit der Entwicklung verbesserter Schutzmechanismen Zeit lassen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich kaum etwas getan. Neben Vodafone und Telekom bietet seit September 2011 auch O2 die Möglichkeit, WAP-Billing für Drittanbieter komplett zu blockieren. Zudem informieren Vodafone und O2 ihre Kunden inzwischen über eingegangene Inkassoanforderungen. Wünschenswert wäre der umgekehrte Weg: Das Inkasso ist generell gesperrt und wird erst auf Kundenzuruf für den jeweiligen Anbieter aktiviert. Eine Option, sich gegen ungewollte Abos zur Wehr zu setzen, fehlt nach wie vor: „Eine Rückbuchung der Abo-Kosten ist nicht ratsam, da der Netzbetreiber in solchen Fällen unter Umständen berechtigt ist, die SIM-Karte und damit den Anschluss zu sperren“, erklärt Bleich. Mit Inkrafttreten des novellierten Telekommunikationsgesetzes könnte sich das ändern. Der Zwang zur Anwendung des „Bestellen“-Buttons auf Smartphones wäre ebenso sinnvoll: „Auch für Smartphone-Abos sollte es eindeutige Hinweise auf Gebühren geben.“



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Dateianlagen:
    • Titelbild der aktuellen c't-Ausgabe 24/2011


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