Was muss man bei der Übersetzung von Datenschutzerklärungen und anderen datenschutzrelevanten Dokumenten – insbesondere nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) – unbedingt beachten?
Übersetzung von Datenschutzerklärungen
Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Dies hat u.a. Auswirkungen auf den Umgang mit vertraulichen, personenbezogenen Daten von EU-Bürgern im Internet. Laut EU-DSGVO ist innerhalb der Europäischen Union jeder Betreiber einer Website zu einer Datenschutzerklärung verpflichtet. Datenschutzerklärungen informieren die Besucher einer Website genau über den Zweck der Speicherung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch Cookies oder Kontaktformulare. Ferner enthält eine Datenschutzerklärung Hinweise bezüglich der Übermittlung persönlicher Daten an Dritte, der rechtlichen Grundlagen für die Datenverarbeitung und der Rechte der betroffenen EU-Bürger. Allerdings sind sich Betreiber von Websites oft nicht sicher, ob ihre Datenschutzerklärung in mehreren Sprachen vorliegen muss.
Hierfür werden die Dienste eines professionellen Übersetzungsbüros benötigt, denn bei Fachübersetzungen von Datenschutzerklärungen und anderen datenschutzrelevanten Dokumenten – sei es ins Englische, Russische, Farsi oder Chinesische – müssen viele Aspekte beachtet werden.
In welchen Fällen muss eine Datenschutzerklärung in andere Sprachen übersetzt werden?
Eine Datenschutzerklärung muss nur in anderen Sprachen verfasst sein, wenn die Zielgruppe, die durch die Website angesprochen wird, diese Sprachen spricht. Wenn zum Beispiel eine Website aus Deutschland nur deutsche Nutzer ansprechen soll, ist keine Übersetzung der Datenschutzerklärung in andere Sprachen nötig. Sofern die Website jedoch auch für Spanier, Franzosen oder EU-Bürger aus weiteren Ländern bestimmt ist und eine Version der Website in den Landessprachen dieser Bürger existiert, ist auch eine Übersetzung der Datenschutzerklärung in die Landessprachen dieser Bürger erforderlich.
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