Einführung von Threema Work auf dienstlich genutzten Endgeräten ab August 2018
Für die ADAMA Deutschland GmbH ist der Schutz der persönlichen Daten seiner Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner ein wichtiges Anliegen. „Personenbezogene Daten sicher, geschützt und sparsam zu verarbeiten sind Grundprinzipien bei Adama.“ betont Frank Gemmer, Geschäftsführer des Unternehmens. Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzverordnung am 25. Mai 2018 gelten strengere Richtlinien auch in Bezug auf die mobile Kommunikation innerhalb und außerhalb von Unternehmen. Daher hat Adama sich dazu entschlossen, den Messenger-Dienst WhatsApp von dienstlich genutzten Geräten zu entfernen und die Nutzung auf Firmengeräten generell zu verbieten. Gemmer erklärt: „Nach eingehender Prüfung unserer Fachabteilung bestehen bei WhatsApp gravierende Defizite im Datenschutz und wir können nicht sicherstellen, dass externe Quellen auf potentiell vertrauliche Informationen unserer Nutzer nicht doch zugreifen.“
Als datenschutzkonforme Alternative zu WhatsApp hat sich Adama entschieden, ab August 2018 auf Threema Work umzustellen. Es wird eine Übergangszeit bis Oktober 2018 geben, in der die Mitarbeiter von WhatsApp auf Threema wechseln werden. Adama stellt den Dienst für die zukünftige Kommunikation auch seinen Kunden zur Verfügung und erweitert damit seine Kommunikationskanäle. Der Messenger-Dienst unterliegt dem strengen Schweizer Datenschutzgesetz, das laut EU-Datenschutzrichtlinie ein dem europäischen Recht vergleichbares Datenschutzniveau bietet. Threema Work nutzt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und kann völlig anonym genutzt werden – zur Identifikation dient nicht eine Rufnummer, sondern eine einmalig vergebene, persönliche „Threema-ID“. Der Dienst lässt sich einfach auf mobilen Endgeräten installieren und verwenden.
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