VATM-Statement zur BNetzA-Mitteilung Vorratsdatenspeicherung

Pressemeldung der Firma Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

Statement von Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM e. V.:

„Aufgrund der über den Einzelfall hinausgehenden Begründung im Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Köln sieht die Bundesnetzagentur grundsätzlich von der Durchsetzung der Regeln zur Vorratsdatenspeicherung ab. Dies gilt bis zur gerichtlichen Klärung im Hauptsacheverfahren. Der Beschluss des OVG sieht eine Verletzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Der VATM begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, da sie die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer sicherstellt und auch nur so eine Gleichbehandlung aller Kundendaten ermöglicht wird. Wir gehen davon aus, dass noch in diesem Jahr eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren des Oberverwaltungsgerichts fallen wird. Es ist allerdings zu erwarten, dass das OVG bestrebt sein wird, eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)
Frankenwerft 35
50667 Köln
Telefon: +49 (30) 50561538
Telefax: +49 (30) 50561539
http://www.vatm.de

Ansprechpartner:
Corinna Keim
Pressesprecherin
+49 (221) 37677-23



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.