toplink ist schon jetzt fit für die Datenschutz-Grundverordnung

Pressemeldung der Firma toplink GmbH

„Unsere Systeme sind durchweg fit für die neue Datenschutz-Grundverordnung“, sagt Jens Weller, Geschäftsführer der toplink GmbH (www.toplink.de). Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt zwar erst in rund einem Jahr – genauer am 25. Mai 2018 – in Kraft. Sie hat jedoch erhebliche Auswirkungen vor allem für Firmenkunden, so dass sie bei Entscheidungen schon heute berücksichtigt werden sollte, rät der toplink-Chef.

Im Kern geht es unter anderem darum, dass bei der Verwendung von Cloud-Diensten nicht nur – wie bisher – der Betreiber für den Datenschutz haftet, sondern auch der Nutzer selbst dafür in die Verantwortung genommen werden kann. Dies gilt beispielsweise für Cloud-basierte Telefon- und Telefonkonferenzdienste.

„Wer ein Telefonat initiiert, wird künftig in die Haftung für den Datenschutz genommen“, präzisiert Jens Weller. Dieses Haftungsrisiko ist entsprechend größer, wenn man einen Cloud-basierten Telefondienst über Jahre hinweg firmenweit im Einsatz hat. Das Bußgeld bei Verstößen ist laut Bundesdatenschutzgesetz auf maximal 300.000 Euro begrenzt. Es kann jedoch höher ausfallen, wenn der wirtschaftliche Schaden höher ist. „Wer Telefondienste nutzt, deren Server im Ausland betrieben werden, läuft Gefahr mögliche Kosteneinsparungen später doppelt oder dreifach zurückzahlen zu müssen“, warnt Jens Weller.

Der toplink-Geschäftsführer erläutert: „Wir setzen schon immer ausschließlich auf rechtskonforme Dienste für unsere Kunden. Das mag wie eine Selbstverständlichkeit klingen, aber wer ein bisschen genauer hinter die Kulissen schaut, weiß, dass keineswegs jeder auf dem deutschen Markt angebotene Dienst tatsächlich in allen Aspekten der strengen deutschen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bislang war im Fall der Fälle vor allem der Anbieter in der Haftung. Doch ab dem 25. Mai nächsten Jahres werden die Nutzer ebenfalls zur Verantwortung gezogen. Daher ist es spätestens jetzt für die Anwender entscheidend, ausschließlich auf Services rechtskonformer Anbieter zuzugreifen, um nicht selbst beim Datenschutz auf der Strecke zu bleiben.“



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Im Fokus der Unternehmensstrategie von toplink steht die Bereitstellung von virtuellen Telefonanlagen, die Kunden die Implementierung skalierbarer, flexibler und ausfallsicherer Kommunikationslösungen ermöglicht, ohne dass diese selbst in teure Hardware investieren müssten. Auf diese Weise lassen sich enorme Kosteneinsparungen realisieren. Aufgrund der NGN-Technologie sind wir in der Lage Sprach-Datenkommunikation flächendeckend anzubieten, ohne eine eigene Infrastruktur aufbauen zu müssen. Dies hat zur Folge, dass toplink keine Abschreibungen auf Netzinfrastruktur leisten muss. Weiterhin können Kunden, wie z.B. Handelsketten dank toplink, ihr Portfolio um Telefonie- und Internetlösungen erweitern auch ohne eigenes technisches Know-how. Dahinter steht ein vollautomatisierter Prozess von Logistik und Distribution bis hin zu zentralen Kunden-Management-Systemen. Durch die von uns bereitgestellten Lösungen partizipieren vertriebsorientierte Unternehmen von der kompletten Wertschöpfungskette im Bereich Internet und Telefonie. toplink ist eines der ersten Unternehmen, welches IP-Anlagenanschlüsse (SIP-Trunking) in Deutschland angeboten hat.


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