Bundeswehr und BWI schließen neuen Leistungsvertrag

Pressemeldung der Firma BWI Informationstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Am 28. Dezember haben Bundeswehr und BWI in Meckenheim einen Vertrag über IT-Dienstleistungen für die Bundeswehr unterzeichnet. Die BWI wird auf Basis eines unbefristeten Leistungsvertrages die nichtmilitärische IT-Infrastruktur der Bundeswehr betreiben und weiterentwickeln. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 28. Dezember ebenfalls die kompletten Gesellschafteranteile an den BWI-Gesellschaften erworben. Die BWI ist damit ab sofort eine 100-prozentige Bundesgesellschaft.

 

Bundeswehr und BWI haben am Firmensitz der BWI in Meckenheim einen neuen Leistungsvertrag unterzeichnet. Dieser ersetzt den bisherigen HERKULES-Vertrag, stellt den unterbrechungsfreien Betrieb der Bundeswehr-IT sicher und beauftragt die BWI weiterhin mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung der nichtmilitärischen Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Zu den Leistungen gehören neben dem kompletten Betrieb der mehr als 140.000 Bundeswehr-PCs, das komplette Software Management, der Betrieb der Telekommunikation, der Rechenzentren, der Datennetze und der zentralen Verfahren wie E-Mail, Internet und Intranet der Bundeswehr sowie der Support der Bundeswehrnutzer. Zudem zeichnet die BWI für die IT-Sicherheit der von ihr betriebenen IT-Infrastruktur verantwortlich, betreibt SAP für die Bundeswehr und unterstützt bei der Entwicklung und Einführung neuer SAP-Verfahren.

Weiterentwicklung des IT-Systems der Bundeswehr

Neben dem Betrieb ermöglicht der Vertrag auch die Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur beispielsweise durch die Realisierung einer Bundeswehr-Cloud und den Aufbau einer Virtuellen Desktop Infrastruktur. Durch die Vertragsgestaltung erhält die Bundeswehr die Möglichkeit, auf Innovationssprünge zu reagieren und die BWI mit neuen Aufgaben zu beauftragen, um ihr IT-System auch künftig an veränderte technologische Rahmenbedingungen anzupassen. Neben den IT-Services im Bereich der nicht unmittelbar militärischen Informationstechnik kann die Bundeswehr die Kompetenz und Erfahrung der BWI nun auch für den Betrieb ihrer militärischen IT-Infrastruktur nutzen und die BWI hierfür mit weiteren Aufträgen ausstatten. Der Vorteil für die Bundeswehr: eine weitere Entlastung von IT-Aufgaben.

BWI wird 100%ige Bundesgesellschaft

Der Unterzeichnung des Leistungsvertrags war eine planmäßige Übernahme der Gesellschafteranteile von Siemens und IBM durch die Bundesrepublik Deutschland vorangegangen. Hierdurch wird die BWI zu einer 100%igen Bundesgesellschaft, bleibt als GmbH aber weiter rechtlich selbständig. Durch die neue Eigentümerstruktur kann die BWI künftig nicht nur Leistungen für die Bundeswehr erbringen, sondern als IT-Dienstleistungszentrum des Bundes auch die IT-Konsolidierung der Bundes-IT unterstützen. Es ist vorgesehen, die BWI in den nächsten Jahren zum Komplettanbieter für IT-Services, also zum IT-Systemhaus der Bundeswehr und des Bundes, weiterzuentwickeln.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BWI Informationstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim
Telefon: +49 (2225) 988-0
Telefax: nicht vorhanden
http://www.bwi-it.de

Ansprechpartner:
Lutz Emmelmann
+49 (2225) 988-2054



Dateianlagen:
    • Bundeswehr und BWI unterzeichnen neuen Leistungsvertrag.
Die BWI Informationstechnik GmbH gehört zu den Top-10-IT-Service-Unternehmen in Deutschland. Gegründet wurde sie Ende 2006 als öffentliche-private Partnerschaft zwischen Bundeswehr, Siemens und IBM, um das IT-Projekt HERKULES für die Bundeswehr zu realisieren. Im Dezember 2016 endete das Projekt zur Konsolidierung, Zentralisierung und Modernisierung des nichtmilitärischen IT-Systems der Bundeswehr planmäßig nach zehn Jahren. Seit dem 28. Dezember 2016 ist die BWI eine 100%ige Bundesbeteiligung. Neben den IT-Dienstleistungen für die Bundeswehr bietet sie als IT-Dienstleistungszentrum des Bundes ihre IT-Services auch anderen Ressorts der Bundesregierung an.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.