Symantec-Umfrage: E-Mail als Hauptquelle bei gerichtsrelevanten eDiscovery-Anfragen abgelöst

Die juristische Beweisaufnahme stützt sich auf immer mehr Quellen wie Datenbanken, Social Media oder SMS / Deutlich mehr Erfolg erzielten Unternehmen vor Gericht durch gezieltes Informationsmanagement

Pressemeldung der Firma Symantec (Deutschland) GmbH

Die E-Mail wurde als meistgefragte Dokumentationsart bei eDiscovery abgelöst, stattdessen werden Informationen aus unterschiedlichsten Quellen eingefordert. Das sind die Ergebnisse aus der von Symantec durchgeführten Studie „2011 Information Retention and eDiscovery Survey“ mit mehr als 2000 Befragten weltweit. Sie untersuchte, wie Unternehmen sich auf die Offenlegungspflicht elektronisch gespeicherter Informationen vorbereiten. So mussten Unternehmen im Schnitt 63 Mal pro Jahr eine eDiscovery-Anfrage beantworten. Jede Informationsanforderung beanspruchte im Schnitt 66 Arbeitsstunden beim IT-Personal, was bei allen Anfragen pro Jahr 4000 Stunden ergibt.

Die Menge der zu speichernden Daten in Unternehmen wächst stetig. Umso aufwändiger gestaltet sich die Suche nach konkreten Informationen im Falle einer eDiscovery-Anfrage. Hierfür müssen beklagte Firmen vor Gericht der Gegenpartei grundsätzlich alle angeforderten Unterlagen aushändigen. Im Rahmen der Symantec-Studie „2011 Information Retention and eDiscovery Survey“ wurde gefragt, welche Dokumentenarten im Zuge von eDiscoveries in erster Linie eingefordert werden: Die Befragten weltweit gaben mit 67 Prozent vorrangig „Akten und Dokumente“ an, gefolgt von „Informationen aus Datenbanken oder Applikationen“ (61 Prozent). Die bislang dominierenden „E-Mails“ landeten mit 58 Prozent nur noch auf Rang drei. In Deutschland lagen die unstrukturierten Daten aus Akten und Dokumenten auf Platz eins (58 Prozent), gefolgt von E-Mails (53 Prozent) sowie Datenbanken und Anwendungen (51 Prozent). Bezeichnend für die Vielfalt der möglichen eDiscovery-Quellen sind die weiteren Ergebnisse: Es werden ebenfalls Informationen aus SharePoint (43 Prozent), Instant Messages und SMS (42 Prozent) sowie Social Media (38 Prozent) angefragt.

Laut der Studie von Symantec variierte die Art und Weise des Informationsmanagements unter den Teilnehmern stark. Unternehmen, die hier auf Best Practices setzen, sind deutlich besser für eDiscovery-Anfragen gewappnet. Hierzu zählen beispielsweise formelle Datenaufbewahrungspläne, automatisierte Legal Holds, um Daten vor der Löschung zu bewahren sowie eine entsprechende Archivierungs-Lösung. Dank dieser Best Practices können diese Firmen um 64 Prozent schneller auf Anfragen reagieren und profitieren von einer um 2,3-mal höheren Erfolgsrate bei eDiscovery-Anfragen. Folglich müssen sie auffallend seltener negative Konsequenzen in Kauf nehmen als Unternehmen, die noch keine formale Regelung zur Informationsaufbewahrung aufgesetzt haben. Sie werden laut Studie:

– um 78 Prozent seltener mit gerichtlichen Sanktionen behängt

– um 47 Prozent seltener in eine kompromittierende rechtliche Lage gebracht

– mit 20 Prozent geringerer Wahrscheinlichkeit mit Strafgeldern belegt

– mit 45 Prozent weniger Wahrscheinlichkeit kompromittierende Informationen herausgeben.

Trotz aller Risiken gab fast die Hälfte der Befragten aus Deutschland an, über keinen konkreten Plan zur Informationsaufbewahrung zu verfügen. Immerhin 27 Prozent der Befragten hierzulande setzen sich aktuell mit diesem Thema auseinander, während 17 Prozent überhaupt nicht darüber nachdenken. Auf die Frage, warum sie noch keine entsprechende Regelung eingeführt haben, gaben 41 Prozent an, sie bräuchten einen solchen Plan nicht. Für 41 Prozent erscheint dies Vorhaben zu kostspielig, 35 Prozent antworteten, dass hierfür niemand mit der Verantwortung betraut wurde, 24 Prozent sagten, sie hätten keine Zeit und 18 Prozent gaben ihren Mangel an Erfahrung als Grund an. Dementsprechend fühlen sich 23 Prozent der Befragten in Deutschland „etwas bis extrem unsicher“, was die Beantwortung von eDiscovery-Anfragen betrifft. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit der Implementierung von Best Practices verdeutlicht.

Symantec’s 2011 Information Retention and eDiscovery Survey

Insgesamt beteiligten sich 2000 Personen aus 28 Ländern an der von Applied Research im Juni und Juli 2011 durchgeführten Telefonumfrage. Die Befragten stammten aus Unternehmen unterschiedlichster Branchen und einer Größe von mehr als 1000 Mitarbeitern. Im Fokus der Befragung standen Repräsentanten aus dem IT-Management und den Rechtsabteilungen. So konnte ein ganzheitliches Bild zum Thema Informationsspeicherung und eDiscovery geschaffen werden. Die globalen Ergebnisse sind zu 95 Prozent zuverlässig mit einer Fehlerquote von +/- 2,2 Prozent.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Symantec (Deutschland) GmbH
Kaiserswerther Str. 115
40880 Ratingen
Telefon: +49 (2102) 7453-0
Telefax: +49 (2102) 7453-922
http://www.symantec.com

Symantec ist ein weltweit führender Anbieter von Sicherheits-, Storage- und Systemmanagement-Lösungen. Damit unterstützt Symantec Privatpersonen und Unternehmen bei der Sicherung und dem Management von Informationen. Unsere Software und Dienstleistungen schützen effizient und umfassend gegen Risiken, um überall dort Vertrauen zu schaffen, wo Informationen genutzt und gespeichert werden. Mehr zu Symantec finden Sie unter www.symantec.de.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.