toplink zu Apple & Co: Unser Rechtsstaat in Deutschland hat Vorfahrt

Pressemeldung der Firma toplink GmbH

„Unbefugtes Abhören von Gespräche und Auslesen von Daten muss zum Schutz der Privatsphäre verhindert werden. Es darf keine Hintertüren für Geheimdienste geben, so dass diese unkontrollierten Zugriff haben. Das verstößt gegen den Datenschutz und die Verfassung. Aber mit der Weigerung auf richterliche Anordnung den Zugang zu einem Smartphone zu öffnen, schwingt sich Apple zu einer Instanz oberhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf“, sagt Jens Weller, Geschäftsführer der toplink GmbH (www.toplink.de). Er fordert: „US-Unternehmen, die in Deutschland Sprachtelefondienste anbieten, müssen denselben strikten Regularien unterliegen wie auch deutsche Firmen wie z.B.  toplink, die bei der Bundesnetzagentur als Teilnehmernetzbetreiber gemeldet sind und somit der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen“. Er fährt fort: „Die Unabhängigkeit der Gerichts­barkeit von Parlamenten, Regierungen, Exekutive und natürlich auch der Wirtschaft stellt eines der höchsten Güter unseres Rechtsstaates dar. Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses Grundprinzip des Rechtsstaates ausgehebelt wird – weder von Apple noch von Facebook, Microsoft/Skype oder anderen wirtschaftlichen starken Unternehmen der Digitalwirtschaft.“

„Unsere eigenen Netze sind bestens geschützt und abhörsicher“, sagt Jens Weller, um hinzuzufügen: „Aber wenn eine richterliche Anordnung vorliegt, Zugang zu den Daten eines bestimmten Teilnehmers zu gewähren, – und nur dann! – kommen wir dieser Aufforderung der Gerichtsbarkeit selbst­verständlich nach.“ Auch wenn man mit Gerichtsurteilen nicht immer einverstanden sei, könnte man sie nicht einfach ignorieren, sondern bestenfalls auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg Widerspruch einlegen. „Aber es kann und darf nicht sein, dass ein Unternehmen ein Gerichtsurteil für nichtig erklärt“, plädiert Weller für das Prinzip „Rechtsstaat geht vor Wirtschaft“.

Laut eigenen Angaben ist toplink derzeit der einzige bei der Bundesnetzagentur gemeldete Teilnehmernetzbetreiber in Deutschland, der den Internet-Telefondienst Skype-for-Business mit verschlüsselten Anschlüssen anbietet. „Unser Telefondienst wird vollständig in Deutschland gehostet, so dass er strikt der deutschen Datenschutzgesetzgebung genügt und damit auch der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt“, versichert Jens Weller. Und sagt: „Aber das bedeutet nicht, dass wir Kriminelle vor der Strafverfolgung oder dem ordentlichen Rechtsweg der Bundesrepublik Deutschland schützen!“



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Dateianlagen:
Im Fokus der Unternehmensstrategie von toplink steht die Bereitstellung von virtuellen Telefonanlagen, die Kunden die Implementierung skalierbarer, flexibler und ausfallsicherer Kommunikationslösungen ermöglicht, ohne dass diese selbst in teure Hardware investieren müssten. Auf diese Weise lassen sich enorme Kosteneinsparungen realisieren. Aufgrund der NGN-Technologie sind wir in der Lage Sprach-Datenkommunikation flächendeckend anzubieten, ohne eine eigene Infrastruktur aufbauen zu müssen. Dies hat zur Folge, dass toplink keine Abschreibungen auf Netzinfrastruktur leisten muss. Weiterhin können Kunden, wie z.B. Handelsketten dank toplink, ihr Portfolio um Telefonie- und Internetlösungen erweitern auch ohne eigenes technisches Know-how. Dahinter steht ein vollautomatisierter Prozess von Logistik und Distribution bis hin zu zentralen Kunden-Management-Systemen. Durch die von uns bereitgestellten Lösungen partizipieren vertriebsorientierte Unternehmen von der kompletten Wertschöpfungskette im Bereich Internet und Telefonie. toplink ist eines der ersten Unternehmen, welches IP-Anlagenanschlüsse (SIP-Trunking) in Deutschland angeboten hat.


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