toplink: Firmen sollten ISDN-Gnadenfrist 2016/17 nutzen

Pressemeldung der Firma toplink GmbH

Die Unternehmen im deutschen Mittelstand sollten die bis zum Jahr 2018 gewährte „Gnadenfrist“ bis zur Abschaltung der ISDN-Telefonie in Deutschland für die Umstellung auf eine zeitgemäße Telekommunikationslösung nutzen, rät Jens Weller, Geschäftsführer der toplink GmbH, die eines der größten Cloud-Telefonsysteme Deutschlands betreibt. Ursprünglich hatte die Deutsche Telekom das ISDN-Netz bereits 2015 abschalten wollen. „Es ist nicht davon auszugehen, dass der Ex-Monopolist die Frist nochmals verlängert“, warnt Weller, der zugleich auch Vorstand im Deutschen Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) ist, die Unternehmen davor, mit der Umstellung ihrer Telefonanlage zu warten. Der Telekommunikationsmanager erwartet, dass die Telekom schon 2016 und 2017 in vielen Regionen das ISDN-Angebot einschränken oder gar ganz abschalten wird. Dann müssten Unternehmen ad-hoc-Entscheidungen treffen oder ständen im schlimmsten Fall vor einer lahmgelegten Anlage. Dieses Szenario ließe sich angesichts der Möglichkeiten, die es auf dem Markt gibt, problemlos vermeiden, so der DVTM-Vorstand Weller.

Während die Umstellung auf Internet-Telefonie (Voice-over-Internet-Protocol, VoIP) bei Privatkunden von der Deutschen Telekom vorgenommen wird, sind Unternehmen gezwungen, sich selbst um ihre Telekommunikationsanlagen zu kümmern. „Es empfiehlt sich, diesen Zwang als Chance zu begreifen und die Umstellung selbst zu gestalten, statt sich irgendwann von seinem Telefonanbieter mit der Abschaltnachricht überraschen zu lassen.“, meint toplink-Geschäftsführer Jens Weller und DVTM Vorstand.

Seit 2013 ist die Deutsche Telekom mit der Ablösung ihres herkömmlichen Telefonnetzes durch eine moderne Internetlösung befasst. Dass das Projekt bis Ende 2015 nicht abgeschlossen werden konnte und die Telekom auch in das Jahr 2016 noch mit dem alten ISDN-Netz geht, zeigt beispielhaft, wie komplex die Umstellung auf eine VoIP-Lösung ist, meint toplink-Chef Jens Weller.

„Auch bei größeren mittelständischen Unternehmen mit Hunderten oder gar Tausenden von möglicherweise international verteilten Anschlüssen sollte der Wechsel nicht unterschätzt werden“ warnt Weller. Er rät zum detaillierten Vergleich der Angebote, denn „viele Cloud-Anlagen bieten keine Verschlüsselung, können keine Faxe verarbeiten und kennen keine automatische Überwachung gegen Gebührenmissbrauch“.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
toplink GmbH
Robert-Bosch-Straße 20
64293 Darmstadt
Telefon: +49 (6151) 6275-0
Telefax: +49 (6151) 6275299
http://www.toplink.de



Dateianlagen:
Im Fokus der Unternehmensstrategie von toplink steht die Bereitstellung von virtuellen Telefonanlagen, die Kunden die Implementierung skalierbarer, flexibler und ausfallsicherer Kommunikationslösungen ermöglicht, ohne dass diese selbst in teure Hardware investieren müssten. Auf diese Weise lassen sich enorme Kosteneinsparungen realisieren. Aufgrund der NGN-Technologie sind wir in der Lage Sprach-Datenkommunikation flächendeckend anzubieten, ohne eine eigene Infrastruktur aufbauen zu müssen. Dies hat zur Folge, dass toplink keine Abschreibungen auf Netzinfrastruktur leisten muss. Weiterhin können Kunden, wie z.B. Handelsketten dank toplink, ihr Portfolio um Telefonie- und Internetlösungen erweitern auch ohne eigenes technisches Know-how. Dahinter steht ein vollautomatisierter Prozess von Logistik und Distribution bis hin zu zentralen Kunden-Management-Systemen. Durch die von uns bereitgestellten Lösungen partizipieren vertriebsorientierte Unternehmen von der kompletten Wertschöpfungskette im Bereich Internet und Telefonie. toplink ist eines der ersten Unternehmen, welches IP-Anlagenanschlüsse (SIP-Trunking) in Deutschland angeboten hat.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.