Schnelle Entscheidung zu Vorprodukten und Sanktionsregelung erforderlich
„Es handelt sich um eine sehr komplexe Entscheidung beim Thema Vectoring. Die Bundesnetzagentur hat sich in ihrem Entwurf große Mühe gegeben, Regelungen zu schaffen, die sowohl für die Deutsche Telekom als auch für die Wettbewerber die Möglichkeiten offen halten, in den Breitbandausbau zu investieren. Kritisch sehen wir allerdings, dass nicht klar ist, welche Sanktionen es geben soll, wenn die Telekom eine Vectoring-Aufrüstung in einem Gebiet ankündigt, dadurch den Ausbau durch einen anderen Anbieter verhindert, dann aber den Ausbau unterlässt. Am Schluss darf der Bürger nicht der Dumme sein. Daher brauchen wir hier klare Regeln“, lautet das erste Fazit von VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner nach der heutigen Veröffentlichung des Entscheidungsentwurfes.
Auch fehlen leider noch hochwertige Bitstrom-Vorproduktangebote am Hauptverteiler, die der Leistungsfähigkeit von VDSL mit Vectoring entsprechen und eine Angebotsvielfalt für den Kunden garantieren, so Grützner weiter: „Dies wird für den Wettbewerb und die Verbraucherinnen und Verbraucher aber zukünftig von elementarer Bedeutung sein. Die Bundesnetzagentur muss daher schnell die im Rahmen des NGA-Forums getroffenen Verabredungen zu einem entsprechenden Vorprodukt umsetzen und ein entsprechendes Regulierungsverfahren zügig durchführen.“
Der VATM wird den komplexen Entwurf genau analysieren und sich entsprechend im Konsultationsverfahren einbringen.
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- [PDF] Pressemitteilung: Vectoring: BNetzA-Vorschlag lässt Marktteilnehmern Raum für Breitbandinvestitionen