Große Kapitalgesellschaften in Deutschland

Großunternehmen–geringe Anzahl, immens leistungsfähig

Pressemeldung der Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH

Großen Kapitalgesellschaften kommt hier zu Lande trotz der absolut und relativ geringen Verbreitung – nur 0,3 Prozent aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zählen zu den Großunternehmen – eine immense Bedeutung zu: Sie stellen knapp 45 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und erwirtschaften einen Umsatz von knapp 60 Prozent der Gesamtumsätze in Deutschland.

Von den 9.636 Großen Kapitalgesellschaften in Deutschland hat bei der regionalen Verteilung knapp jede vierte (25,7 Prozent; 2.477 Unternehmen) ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Aber auch in Bayern mit 1.557 Großunternehmen (Anteil: 16,2 Prozent) und 1.454 großen Kapitalgesellschaften in Baden-Württemberg (15,1 Prozent) ist die Großunternehmensdichte im absoluten innerdeutschen Vergleich überdurchschnittlich hoch.

Anders hingegen im Saarland: Mit 90 Großen Kapitalgesellschaften bildet das Bundesland anteilsmäßig (0,9 Prozent) das Schlusslicht. Zu diesen Ergebnissen kommt die Hamburger Wirtschaftsauskunftei Bürgel mit ihrer aktuellen Studie „Große Kapitalgesellschaften in Deutschland“.

Bei den relativen Zahlen – Großunternehmen im Vergleich zu der Gesamtzahl der umsatzsteuerpflichtigen Firmen pro Bundesland – zeigt sich ein differenzierteres Bild: Spitzenreiter mit 50 Großen Kapitalgesellschaften je 10.000 Unternehmen ist Hamburg, gefolgt von Bremen (41 je 10.000), Nordrhein-Westfalen (37) und Hessen (35). Derweil sind Großunternehmen in den östlichen Bundesländern Thüringen mit 16 Großunternehmen je 10.000 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, Brandenburg (17) und Mecklenburg-Vorpommern (18) deutlich seltener vertreten.

Mehr als 35 Prozent der Großen Kapitalgesellschaften in Deutschland gehen dem verarbeitenden Gewerbe nach bzw. sind in der Industrie angesiedelt. In diesem Segment entspricht das 3.397 Großunternehmen. Aber auch unternehmensnahe und persönliche Dienstleistungen mit 3.092 einschlägig tätigen Großen Kapitalgesellschaften sowie 1.348 Konzerne, die Großhandel betreiben, nehmen im Ranking nach Marktsegment einen wichtigen Stellenwert ein.

Für ihre Studie hat sich Bürgel bei der Definition Großer Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches § 267 bedient. Demnach gelten Unternehmen als Große Kapitalgesellschaften, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Kriterien in Absatz 2 erfüllen: erstens 19.250.000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3). Zweitens 38.500.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag. Drittens 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.



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